Sehr geehrte Eltern,
sollten Sie eine Notfallbetreuung für Ihr Kind an unserer Schule benötigen, so müssen Sie dieses Formular ausgefüllt vorlegen, bzw. dem Schüler mitgeben.
Nur dann gilt das Betretungsverbot für die Schüler nicht.
M. Fleck
Sehr geehrte Eltern,
sollten Sie eine Notfallbetreuung für Ihr Kind an unserer Schule benötigen, so müssen Sie dieses Formular ausgefüllt vorlegen, bzw. dem Schüler mitgeben.
Nur dann gilt das Betretungsverbot für die Schüler nicht.
M. Fleck