Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Das Landratsamt hat seine amtliche Bekanntmachung vom Freitag berichtigt.
Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis über 100 liegt, gilt ab Montag 12.04.2021 folgendes:
- für die Klassen 5-9 findet Distanzunterricht nach Stundenplan statt (Informationen über SMO)
- für die Abschlussklassen 10 findet Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Daran teilnehmen dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler, die einen in der Schule durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis vorweisen können.
Alternativ: PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest (sh. Anlage vom KM).
- Diese Regelung gilt auch für Schüler/innen der Notbetreuung.
Aus diesem Grund werden wir jeden zweiten Tag (Mo/Mi/Fr) in der 1. Stunde allen Schülern/innen einen Selbsttest anbieten.
Bei einem positiven Testergebnis setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie mit Ihrem Kind einen PCR-Test veranlassen können (Arzt, Teststation).
Liegt hier ein negatives Testergebnis vor, kann der/die Schüler/in mit diesem schriftlichen Nachweis umgehend wieder den Unterricht besuchen.
Schüler/innen, die auf eigenen oder Elternwunsch keinen Test durchführen wollen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Dies gilt auch an Tagen mit Leistungsnachweisen. Bitte teilen Sie uns das zeitnah mit.
Nachdem die Lehrkräfte im Unterricht sind, wird kein zusätzlicher Distanzunterricht für unsere 10. Klassen angeboten. Die Schüler/innen müssen sich selbst die notwendigen Materialien bei Mitschülern besorgen und den Unterrichtsstoff eigenverantwortlich aneignen.
Mit freundlichen Grüßen
U. Knittel (RSKin)
Informationen zu den Covid-19-Test (KM)
Amtsblatt des Landkreises Weilheim-Schongau vom 9.4.21